Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bezirkshauptmannschaften

Zu den Akten der Bezirkshauptmannschaften gehören sehr unterschiedliche Materialien, die aber in vielen Bereichen zentrale Themen des Vermögensentzugs, der RestitutionDer aus dem Englischen kommende Begriff "Restitution" für Rückstellung bürgerte sich seit den 1990er-Jahren auch im deutschen Sprachraum ein. und der EntnazifizierungAuf der Potsdamer Konferenz beschlossen die Alliierten (USA, Großbritannien, Frankreich, UdSSR) im Sommer 1945, dass die Gesellschaft, Kultur, Presse, Ökonomie, Jurisdiktion und Politik Österreichs und Deutschlands im Rahmen einer umfassenden Demokratisierung und Entmilitarisierung von allen Einflüssen des Nationalsozialismus gereinigt werden sollten. Von der Entnazifizierung betroffene Personen wurden in fünf Kategorien eingeteilt: 1. Hauptschuldige (Kriegsverbrecher), 2. Belastete (Aktivisten, Militaristen, Nutznießer), 3. Minderbelastete, 4. Mitläufer, 5. Entlastete. (Verbotsgesetz, Kriegsverbrechergesetz) berühren. So finden sich hier häufig NS-Verordnungen und -Erlässe sowie Jugendfürsorgeakten aus der NS-Zeit, aber auch Polizei- und Heimatrechtsakten, Akten zum Personenstandswesen und zur Staatsbürgerschaft, Vereins-, Schul-, Kultus- und Gewerbeakten, Akten zum Kraftfahrwesen oder zu Bauangelegenheiten. Unter den Dokumenten aus der Zeit nach 1945 sind die Akten der Vermögenssicherung besonders hervorzuheben, also jene Akten, die sich auf die Anmeldung entzogener Vermögen (vgl. dazu: BGBl Nr. 166/1946) oder auf Deutsches EigentumGemäß einem Beschluss der Potsdamer Konferenz vom 1.8.1945 konnten die Besatzungsmächte das in ihren Zonen befindliche Eigentum des ehemaligen Deutschen Reichs oder deutscher Staatsbürger beanspruchen. Während die Westmächte dieses sogenannte Deutsche Eigentum der Republik Österreich überließen, nahm die Sowjetunion es voll in Anspruch. Das betraf nicht nur die gesamte Erdölindustrie und die Donaudampfschifffahrtsgesellschaft, sondern auch 10% der Industriekapazität, mehr als 150.000 ha Grundbesitz sowie Gewerbe- und Handelsbetriebe. In Österreich wurde die Frage des Deutschen Eigentums erst 1955 mit dem Staatsvertrag von Wien geregelt. beziehen, sowie die Registrierungsakten ehemaliger Nationalsozialisten (vgl. dazu: StGBl Nr. 18/1945), die zwecks EntnazifizierungAuf der Potsdamer Konferenz beschlossen die Alliierten (USA, Großbritannien, Frankreich, UdSSR) im Sommer 1945, dass die Gesellschaft, Kultur, Presse, Ökonomie, Jurisdiktion und Politik Österreichs und Deutschlands im Rahmen einer umfassenden Demokratisierung und Entmilitarisierung von allen Einflüssen des Nationalsozialismus gereinigt werden sollten. Von der Entnazifizierung betroffene Personen wurden in fünf Kategorien eingeteilt: 1. Hauptschuldige (Kriegsverbrecher), 2. Belastete (Aktivisten, Militaristen, Nutznießer), 3. Minderbelastete, 4. Mitläufer, 5. Entlastete. (Verbotsgesetz, Kriegsverbrechergesetz) angelegt wurden. Auch Akten der Kriegsschädenämter finden sich in den Beständen der BHsBezirkshauptmannschaft.