Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Gesetz über die Bestellung von öffentlichen Verwaltern und öffentlichen Aufsichtspersonen vom 10. Mai 1945


Datum:28.05.1945
Referenz:StGBlStaatsgesetzblatt für das Land Österreich, Sammlung österreichischer Bundesgesetze von Mai bis Dezember 1945; danach BGBl Nr. 9/1945
Gesetz im Original

Das Gesetz ermächtigt die zuständigen Staatsämter (später Bundesministerien), für Unternehmen, die ihren Sitz, eine Zweigniederlassung oder eine Betriebsstätte innerhalb der vor dem 13.3.1938 bestandenen Grenzen der Republik Österreich gehabt haben, öffentliche Verwalter bestellen, wenn es wichtige öffentliche Interessen erfordern. Betroffen sind u.a. jene Unternehmungen, die ohne Leitung sind, da die Verantwortlichen vor den Alliierten geflüchtet sind. Die öffentlichen Verwalter und die öffentlichen Aufsichtspersonen werden nach Anhörung der zuständigen Kammer und der zuständigen Berufsvertretung der Arbeiter und Angestellten bestellt, was in der Folge immer wieder zu Konflikten führt.

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Verweis auf diese Norm in: