Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Gesetz vom 26. Juni 1945 über Maßnahmen auf dem Gebiete des Eherechtes, des Personenstandsrechtes und des Erbgesundheitsrechtes


Datum:28.06.1945
Referenz:StGBlStaatsgesetzblatt für das Land Österreich, Sammlung österreichischer Bundesgesetze von Mai bis Dezember 1945; danach BGBl Nr. 31/1945
Gesetz im Original

Mit dem Gesetz werden jene Teile des während der NS-Zeit eingeführten Eherechts (vgl. RGBl I 1938, S. 807ff) sowie des Personenstandsrechts (vgl. RGBl I 1937, S. 1146ff), die NS-Gedankengut enthalten, aufgehoben. Das Instrument der Zivilehe, die erst in der NS-Zeit in Österreich eingeführt worden ist, bleibt von der Aufhebung unberührt. Die Erbgesundheitsgesetze (vgl. RGBl I 1939, S. 2230) werden zur Gänze außer Kraft gesetzt.