Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Kundmachung der Provisorischen Staatsregierung vom 3. Juli 1945, betreffend die Aufhebung der deutschen Rechtsvorschriften über den Reichsarbeitsdienst (8. Kundmachung über die Aufhebung von Rechtsvorschriften des Deutschen Reiches)


Datum:11.07.1945
Referenz:StGBlStaatsgesetzblatt für das Land Österreich, Sammlung österreichischer Bundesgesetze von Mai bis Dezember 1945; danach BGBl Nr. 49/1945
Gesetz im Original

Mit der Kundmachung werden auf Basis des Rechts-Überleitungsgesetzes (vgl. StGBl Nr. 6/1945) alle Gesetze und Verordnungen über den ReichsarbeitsdienstDer Reichsarbeitsdienst (RAD) wurde 1935 im Deutschen Reich eingeführt. Dem Reichsinnenministerium angegliedert und ursprünglich eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit, war der RAD – indem er Jugendliche in Arbeitslager zusammenfasste und militärisch ausbildete – bald auch Instrument der nationalsozialistischen Erziehungsarbeit. Seine Ableistung war Pflicht. rückwirkend per 27.4.1945 außer Kraft gesetzt.

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.: