Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung der Provisorischen Staatsregierung vom 10. Juli 1945 über die Repatriierungskommission


Datum:13.07.1945
Referenz:StGBlStaatsgesetzblatt für das Land Österreich, Sammlung österreichischer Bundesgesetze von Mai bis Dezember 1945; danach BGBl Nr. 57/1945
Gesetz im Original

Die Verordnung regelt die Kompetenzen der Repatriierungskommission, die mit dem Repatriierungsgesetz geschaffen worden ist und die Aufgabe hat, ehemals österreichisches öffentliches Vermögen, das nach 1938 unter deutsche Verwaltung kam, zurückzuführen. Die Kommission wird aus Vertretern aller Staatsämter (später Bundesministerien) gebildet. Jedes Staatsamt entsendet einen Vertreter.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.: