Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Gesetz vom 10. Juli 1945, womit für Ansuchen um Nachsicht gemäß § 27 des Verfassungsgesetzes vom 8. Mai 1945, St.G.Bl. Nr. 13, über das Verbot der NSDAP (Verbotsgesetz) eine Gebühr eingehoben wird


Datum:14.07.1945
Referenz:StGBlStaatsgesetzblatt für das Land Österreich, Sammlung österreichischer Bundesgesetze von Mai bis Dezember 1945; danach BGBl Nr. 61/1945
Gesetz im Original

Das Gesetz legt fest, dass die Ansuchen um eine Nachsicht von Strafmaßnahmen gemäß § 27 des VerbotsgesetzesDas Verbotsgesetz (VG) (vgl. StGBl Nr. 13/1945) sprach u.a. das Verbot der NSDAP aus und stellte jedes Eintreten für die Ziele der NSDAP unter Strafe. (vgl. StGBl Nr. 13/1945) gebührenpflichtig sind.

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