Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 21. Dezember 1945, betreffend die Einstellung von Strafverfahren und die Nachsicht von Strafen für Kämpfer gegen Nationalsozialismus und Faschismus


Datum:19.01.1946
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 14/1946
Gesetz im Original

Das Gesetz verfügt, dass gegen Personen, "die im Kampfe gegen den Nationalsozialismus oder Faschismus oder zur Unterstützung des Österreichischen Freiheitskampfes oder in der Absicht, ein selbständiges, unabhängiges und demokratisches Österreich wiederherzustellen, strafbare Handlungen begangen haben", kein Strafverfahren einzuleiten ist. Bereits eingeleitete Strafverfahren sind einzustellen. Die Amnestie gilt für Straftaten, die ab dem 5.3.1933 verübt worden sind.

Parlamentarische Materialien: