Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung des Staatsamtes für Inneres vom 29. Oktober 1945 über die Überleitung in die österreichische Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschafts - Überleitungsverordnung - St-ÜV.)


Datum:01.02.1946
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 27/1946
Gesetz im Original

Die Verordnung schließt Personen vom Erwerb der Staatsbürgerschaft im Sinne des § 1 des Staatsbürgerschafts-Überleitungsgesetzes aus, die rechtskräftig als "Illegale" im Sinne des VerbotsgesetzesDas Verbotsgesetz (VG) (vgl. StGBl Nr. 13/1945) sprach u.a. das Verbot der NSDAP aus und stellte jedes Eintreten für die Ziele der NSDAP unter Strafe. (vgl. StGBl Nr. 13/1945) registriert sind. Darüber hinaus enthält sie weitere Regelungen über die Staatsbürgerschaft von Personen, die nach dem VerbotsgesetzDas Verbotsgesetz (VG) (vgl. StGBl Nr. 13/1945) sprach u.a. das Verbot der NSDAP aus und stellte jedes Eintreten für die Ziele der NSDAP unter Strafe. verurteilt worden sind.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: