Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 13. November 1946 gegen falsche Angaben in amtlichen Fragebogen


Datum:08.01.1947
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 6/1947
Gesetz im Original

Mit dem Gesetz wird unter Strafe gestellt, wenn jemand in einem amtlichen Fragebogen, "soweit dieser der Überprüfung der Beziehungen des Befragten zur NSDAPNationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei dient, über seine Zugehörigkeit zur NSDAP, zu einer ihrer Gliederungen oder zu einem ihr angeschlossenen Verband" wissentlich falsche Angaben macht. Der Strafrahmen liegt bei einem bis fünf Jahren Kerkerstrafe.

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Parlamentarische Materialien: