Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 5. Februar 1947, womit das Gesetz vom 10. Juli 1945, St.G.Bl. Nr. 59, über die Überleitung in die österreichische Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschafts-Überleitungsgesetz) in der Fassung des Bundesgesetzes vom 25. Juli 1946, B.G.Bl. Nr. 148, abgeändert wird (4. Staatsbürgerschafts-Überleitungsgesetznovelle)


Datum:25.03.1947
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 52/1947
Gesetz im Original

Das Gesetz verlängert die Frist, bis zu der die Staatsbürgerschaft auf Basis des 30-jährigen Aufenthalts durch Erklärung erworben werden kann, bis zum 31.12.1947. Die Frist, bis zu welcher beantragt werden kann, eine zwischen 1933 und 1938 erfolgte Ausbürgerung zu widerrufen, wird ebenfalls bis zum 31.12.1947 verlängert.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Parlamentarische Materialien: