Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 19. November 1947, über die Geltendmachung der Rückstellungsansprüche der aufgelösten österreichischen Verbrauchergenossenschaften


Datum:19.12.1947
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 256/1947
Gesetz im Original

Mit dem Gesetz wird die "Allgemeine österreichische Konsumgenossenschaft" ermächtigt, Ansprüche auf RückstellungAls Rückstellung ist im strengen Wortsinn der österreichischen Gesetze die Zurückgabe von zwischen 1938 und 1945 entzogenen Vermögenswerten zu verstehen. (Rückstellungsgesetze) jenes Vermögens geltend zu machen, das den österreichischen Verbrauchergenossenschaften (Konsumvereinen) und verbrauchergenossenschaftlichen Einrichtungen entzogen worden ist.

Verweis auf diese Norm in:

Parlamentarische Materialien: