Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung des Bundesministeriums für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung vom 12. November 1948 über die Verlängerung der Frist zur Anmeldung von Rückstellungsansprüchen nach dem Ersten und Zweiten Rückstellungsgesetz


Datum:30.12.1948
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 257/1948
Gesetz im Original

Die Verordnung verlängert die Frist, bis zu welcher Rückstellungsansprüche nach dem Ersten und Zweiten RückstellungsgesetzEs gab nach 1945 in Österreich insgesamt sieben Rückstellungsgesetze (RStG). Das wichtigste war das 3. Rückstellungsgesetz (siehe auch 1. Rückstellungsgesetz, 2. Rückstellungsgesetz, 4. Rückstellungsgesetz, 5. Rückstellungsgesetz, 6. Rückstellungsgesetz, 7. Rückstellungsgesetz). angemeldet werden können, bis zum 31.12.1949. (Im Gesetz steht als Verweis auf das Zweite Rückstellungsgesetz irrtümlich BGBlBundesgesetzblatt Nr. 43 statt 53.)

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.: