Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 24. November 1948 über die Verlängerung der Frist zur Firmenanmeldung nach dem Vierten Rückstellungsgesetz


Datum:30.12.1948
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 259/1948
Gesetz im Original

Die Verordnung verlängert die Frist, bis zu welcher Rückstellungsansprüche nach dem Vierten RückstellungsgesetzEs gab nach 1945 in Österreich insgesamt sieben Rückstellungsgesetze (RStG). Das wichtigste war das 3. Rückstellungsgesetz (siehe auch 1. Rückstellungsgesetz, 2. Rückstellungsgesetz, 4. Rückstellungsgesetz, 5. Rückstellungsgesetz, 6. Rückstellungsgesetz, 7. Rückstellungsgesetz). angemeldet werden können, bis zum 31.12.1949.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: