Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 30. Jänner 1952, betreffend die Aufhebung des § 60 des Kriegsopferversorgungsgesetzes, BGBl. Nr. 197/1949, durch den Verfassungsgerichtshof wegen Verfassungswidrigkeit


Datum:29.02.1952
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 32/1952
Gesetz im Original

Mit der Kundmachung wird der § 60 des Kriegsopferversorgungsgesetzes aufgehoben, da der Verfassungsgerichtshof diesen als verfassungswidrig erkannt hat. Der § 60 hat bis dahin jene Personen von Leistungen aus dem Kriegsopferversorgungsgesetz ausgeschlossen, die nach dem VerbotsgesetzDas Verbotsgesetz (VG) (vgl. StGBl Nr. 13/1945) sprach u.a. das Verbot der NSDAP aus und stellte jedes Eintreten für die Ziele der NSDAP unter Strafe. 1947 (vgl. BGBl Nr. 25/1947) sühnepflichtig gewesen sind.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.: