Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesverfassungsgesetz vom 16. Juli 1952, womit das Volksgerichtsverfahrens- und Vermögensverfallsgesetz 1947, BGBl. Nr. 213, neuerlich geändert wird


Datum:30.08.1952
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 157/1952
Gesetz im Original

Das Gesetz erhöht die Vermögensgrenze, ab welcher ein Versuch, eine von einem VolksgerichtDie Volksgerichte waren zwischen 1945 und 1955 in Österreich bestehende Sondergerichte. Sie wurden im April 1945 von der Provisorischen Regierung unter Staatskanzler Karl Renner bei den Oberlandesgerichten in Wien, Linz, Graz und Innsbruck eingerichtet (vgl. StGBl Nr. 13/1945). Jedes Volksgericht bestand aus zwei Berufsrichtern und drei Schöffen, die über Straftaten nach dem Verbotsgesetz und dem Kriegsverbrechergesetz urteilten. Volksgerichte konnten die Todesstrafe verhängen und das Vermögen der Verurteilten beschlagnahmen. Sie urteilten in erster und letzter Instanz. Rechtsmittel (Berufung, Revision) gegen ihre Urteile waren nicht zugelassen, die Vollstreckung fand sofort statt. (Entnazifizierung) im Sinne des Vermögensverfallsgesetzes ausgesprochene Vermögensbeschlagnahme zu vereiteln, als Verbrechen zu bestrafen ist.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Parlamentarische Materialien: