Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 18. Juli 1952 über die Gewährung von Entschädigungen wegen politischer Maßregelung im öffentlichen Dienst (Beamtenentschädigungsgesetz)


Datum:04.09.1952
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 181/1952
Gesetz im Original

Das Gesetz gewährt jenen Personen eine Entschädigung, die vor dem AnschlussAls Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich, oder kurz "Anschluss", werden der Einmarsch deutscher Wehrmachts-, SS- und Polizeieinheiten in Österreich am 12.3.1938 sowie die darauffolgende De-facto-Annexion durch das nationalsozialistische Deutsche Reich bezeichnet. Der "Anschluss" wurde offiziell durch das Wiedervereinigungsgesetz vollzogen. öffentlich Bedienstete gewesen sind (bzw. Hinterbliebenen nach diesen) und aufgrund einer der im Beamten-Überleitungsgesetz (vgl. StGBl Nr. 134/1945) umschriebenen Maßregelungen (Entlassung oder andere Nachteile aus politischen oder Abstammungsgründen) im StändestaatDie Begriffe Ständestaat bzw. Austrofaschismus bezeichnen die autoritäre Regierungsform in Österreich vom 1.5.1934 bis zum "Anschluss" im März 1938. Die Idee einer ständischen Ordnung der Gesellschaft reicht bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts zurück und wurde schon von Papst Pius XI. in seiner Enzyklika Quadragesimo Anno vertreten. Sie hat eine starke antiliberale Stoßrichtung und ist als Protest gegen den dem Kapitalismus inhärenten sozialen Abstieg traditioneller Berufsgruppen wie Bauern oder Handwerker entstanden. oder während der NS-Herrschaft nach 1945 rehabilitiert worden sind. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Ausmaß der erlittenen Nachteile.

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Parlamentarische Materialien: