Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 6. November 1952, betreffend die Aufhebung einer Bestimmung des Bundesgesetzes vom 23. Februar 1949, BGBl. Nr. 80, über die Liquidierung des Vermögens des „Bundes der politisch Verfolgten", durch den Verfassungsgerichtshof


Datum:28.11.1952
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 208/1952
Gesetz im Original

Die Kundmachung hebt einen Teil des Gesetzes über die Liquidierung des Vermögens des "Bundes der politisch Verfolgten" bezüglich der Zuständigkeit bei der Liquidierung des Vermögens des Landesverbände des "Bundes der politisch Verfolgten".

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: