Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 1. Dezember 1952, betreffend Abänderung der Verordnung vom 21. Oktober 1952, BGBl. Nr. 200, über die Verlängerung von Fristen zur Geltendmachung von Rückstellungsansprüchen nach dem Ersten, dem Zweiten, dem Dritten und dem Fünften Rückstellungsgesetz


Datum:24.12.1952
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 224/1952
Gesetz im Original

Die Verordnung verlängert die Frist für die Geltendmachung von Rückstellungsansprüchen nach dem Ersten und dem Zweiten RückstellungsgesetzEs gab nach 1945 in Österreich insgesamt sieben Rückstellungsgesetze (RStG). Das wichtigste war das 3. Rückstellungsgesetz (siehe auch 1. Rückstellungsgesetz, 2. Rückstellungsgesetz, 4. Rückstellungsgesetz, 5. Rückstellungsgesetz, 6. Rückstellungsgesetz, 7. Rückstellungsgesetz). für bestimmtes Vereinsvermögen längstens bis zum 30.6.1953.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.: