Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer des Krieges: Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde; Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte zur See; Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen; Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten


Datum:30.10.1953
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 155/1953
Gesetz im Original

Das Genfer AbkommenDie Genfer Konventionen, auch Genfer Abkommen genannt, sind zwischenstaatliche Abkommen und bilden eine wichtige Komponente des humanitären Völkerrechts. Sie enthalten für den Fall eines bewaffneten Konflikts Regeln für den Schutz von Personen, die nicht an den Kampfhandlungen teilnehmen. Die Konvention von 1929 behandelt den Umgang mit Kriegsgefangenen. enthält umfassende multilaterale vertragliche Regelungen, den Schutz von Kriegsopfern, Kriegsgefangenen und Zivilpersonen in Kriegszeiten betreffend.

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Parlamentarische Materialien: