Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 16. Dezember 1953 über die Übertragung der Ansprüche auf Rückstellung von Vermögen weiterer juristischer Personen, die ihre Rechtspersönlichkeit während der deutschen Besetzung Österreichs verloren und später nicht wiedererlangt haben, und über die Abänderung und Ergänzung des 2. Rückstellungsanspruchsgesetzes (3. Rückstellungsanspruchsgesetz)


Datum:30.01.1954
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 23/1954
Gesetz im Original

Mit dem Gesetz wird die Liste jener Rechtsträger erweitert, die berechtigt sind, Rückstellungsansprüche im Namen jener Institutionen anzumelden, die ihre Rechtspersönlichkeit in der NS-Zeit verloren und bisher nicht wiedererlangt haben. So kann nun etwa die Republik Österreich Ansprüche u.a. für die Vaterländische FrontDie Vaterländische Front (VF) war eine am 20.5.1933 vom österreichischen Bundeskanzler Engelbert Dollfuß geschaffene "überparteiliche" politische Organisation zur Zusammenfassung aller "regierungstreuen" Kräfte Österreichs (Einheitspartei), andere politische Parteien waren verboten. (Ständestaat) stellen.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Verweis auf diese Norm in:

Parlamentarische Materialien: