Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 6. Juli 1954, betreffend Maßnahmen auf dem Gebiete des Stiftungs- und Fondswesens (Stiftungs- und Fondsreorganisationsgesetz)


Datum:27.08.1954
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 197/1954
Gesetz im Original

Das Gesetz regelt die Wiedererrichtung von Stiftungen und Fonds, die in der NS-Zeit aufgelöst worden sind. Die Reorganisation kann von Personen beantragt werden, die am 12.3.1938 zur rechtlichen Vertretung berechtigt gewesen sind. Ausgeschlossen von einer Wiedererrichtung sind jene Stiftungen und Fonds, bei welchen durch die RückstellungsanspruchsgesetzeEs gab insgesamt drei Rückstellungsanspruchsgesetze (RStAG): 1. Rückstellungsanspruchsgesetz, 2. Rückstellungsanspruchsgesetz, 3. Rückstellungsanspruchsgesetz. ((vgl. BGBl Nr. 256/1947) (vgl. BGBl Nr. 176/1951) (vgl. BGBl Nr. 23/1954)) bereits anderen Institutionen Rückstellungsansprüche eingeräumt worden sind.

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Verweis auf diese Norm in:

Parlamentarische Materialien: