Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 14. März 1957, womit das Staatsbürgerschafts-Überleitungsgesetz 1949, BGBl. Nr. 276, in der Fassung des Bundesgesetzes vom 15. Dezember 1951, BGBl. Nr. 12/1952, abgeändert wird


Datum:29.03.1957
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 84/1957
Gesetz im Original

Mit dem Gesetz wird nur die Frist für den Widerruf von zwischen 1933 und 1938 erfolgten Ausbürgerungen bis zum 31.12.1958 verlängert, eine Verlängerung der Frist für den Erwerb der Staatsbürgerschaft bei langjährigem Aufenthalt durch Erklärung ist nicht mehr vorgesehen.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Parlamentarische Materialien: