Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesverfassungsgesetz vom 5. März 1958, womit die Vermögensverfallsamnestie, BGBl. Nr. 155/1956, ergänzt wird (1. Vermögensverfallsamnestienovelle)


Datum:20.03.1958
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 45/1958
Gesetz im Original

Das Gesetz novelliert die Vermögensverfallsamnestie dahingehend, dass nun auch Vermögen rückerstattet werden, die als Deutsches EigentumGemäß einem Beschluss der Potsdamer Konferenz vom 1.8.1945 konnten die Besatzungsmächte das in ihren Zonen befindliche Eigentum des ehemaligen Deutschen Reichs oder deutscher Staatsbürger beanspruchen. Während die Westmächte dieses sogenannte Deutsche Eigentum der Republik Österreich überließen, nahm die Sowjetunion es voll in Anspruch. Das betraf nicht nur die gesamte Erdölindustrie und die Donaudampfschifffahrtsgesellschaft, sondern auch 10% der Industriekapazität, mehr als 150.000 ha Grundbesitz sowie Gewerbe- und Handelsbetriebe. In Österreich wurde die Frage des Deutschen Eigentums erst 1955 mit dem Staatsvertrag von Wien geregelt. anzusehen sind, wenn der frühere Eigentümer in der Zeit zwischen dem 8.5.1945 und dem 27.7.1955 die österreichische Staatsbürgerschaft erworben hat.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Parlamentarische Materialien: