Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 18. März 1959, mit dem das Besatzungsschädengesetz abgeändert wird


Datum:10.04.1959
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 98/1959
Gesetz im Original

Mit dem Gesetz wird die Frist für Anträge auf Entschädigungen aus dem Titel des Gesetzes um ein halbes Jahr bis zum 31.12.1959 verlängert.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Parlamentarische Materialien: