Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 12. Dezember 1963, mit dem das Opferfürsorgegesetz neuerlich abgeändert und ergänzt wird (16. Opferfürsorgegesetz-Novelle)


Datum:30.12.1963
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 323/1963
Gesetz im Original

Das Gesetz stellt Anspruchsberechtigte nach dem OpferfürsorgegesetzDas Opferfürsorgegesetz (OFG) regelt die Entschädigung von NS-Opfern durch Rentenzahlungen und sonstige finanzielle und Sachleistungen durch die Republik Österreich (vgl. BGBl Nr. 183/1947). Das Gesetz wurde bis in die jüngste Vergangenheit vielfach novelliert. (Opferausweis, Amtsbescheinigung) u.a. hinsichtlich der orthopädischen Versorgung (Prothesen usw.) den Anspruchsberechtigten nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz gleich. Weiters erhalten erstmals Witwen und Waisen nach den schwerstbeschädigten Beziehern einer Opferrente unter bestimmten Umständen eine Unterhaltsrente, Witwen und Waisen nach Inhabern einer AmtsbescheinigungDie Amtsbescheinigung ist ein im Opferfürsorgegesetz vorgesehenes Dokument, das seinem Besitzer/seiner Besitzerin Entschädigungen, vor allem eine Rentenauszahlung, garantierte. (Opferausweis) den Anspruch auf eine Beihilfe in der Höhe von zwei Drittel der Unterhaltsrente. Darüber hinaus werden zahlreiche Details geändert.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Parlamentarische Materialien: