Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 17. Juli 1964, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 abgeändert und ergänzt wird


Datum:11.08.1964
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 202/1964
Gesetz im Original

Das Gesetz legt u.a. fest, dass bei der Erteilung von Befugnissen zur Führung von Tabakverschleißgeschäften jeder Empfänger einer Beschädigtenrente, Witwenrente oder Witwenbeihilfe vor anderen Bewerbern ein unbedingtes Vorzugsrecht hat. Darüber hinaus wird der Leistungskatalog erweitert.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Parlamentarische Materialien: