Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik zur Regelung offener finanzieller Fragen samt Anlagen


Datum:11.08.1967
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 293/1967
Gesetz im Original

In dem Vertrag verpflichtet sich die Ungarische Volksrepublik zur Zahlung einer Summe von 87,5 Millionen öS an die Republik Österreich. Damit werden jene Vermögensverluste von österreichischen natürlichen oder juristischen Personen in Ungarn entschädigt, die infolge einer ungarischen Verstaatlichungs- oder Enteignungsmaßnahme entstanden sind. Keine Entschädigung leistet die Ungarische Volksrepublik für land- und forstwirtschaftliches Vermögen eines Eigentümers über 100 Katastraljoch (rd. 57 ha).

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Parlamentarische Materialien: