Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesverfassungsgesetz vom 7. Feber 1968, mit dem Bestimmungen des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 über Ausnahmegerichte und über die Todesstrafe geändert werden


Datum:28.02.1968
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 73/1968
Gesetz im Original

Mit dem Gesetz wird die Todesstrafe, die in der Bundesverfassung von 1929 verankert gewesen ist, in Österreich abgeschafft.

Verweis auf diese Norm in:

Parlamentarische Materialien: