Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 7. Feber 1968 über die Aufhebung aller die Todesstrafe und das standgerichtliche Verfahren betreffenden strafrechtlichen Bestimmungen (Strafrechtsänderungsgesetz 1968)


Datum:28.02.1968
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 74/1968
Gesetz im Original

Das Gesetz bereinigt das Strafrecht in jenen Bereichen, wo die Todesstrafe als Maßnahme vorgesehen ist, nachdem diese zuvor abgeschafft worden ist (vgl. BGBl Nr. 73/1968). Auf dieser Basis wird auch das VerbotsgesetzDas Verbotsgesetz (VG) (vgl. StGBl Nr. 13/1945) sprach u.a. das Verbot der NSDAP aus und stellte jedes Eintreten für die Ziele der NSDAP unter Strafe. 1947 geändert. Jene Delikte, die bisher mit dem Tod bestraft worden sind, werden nun mit lebenslangem schweren Kerker bestraft.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Parlamentarische Materialien: