Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 25. Oktober 1972 über die Behandlung eines Vermögenswertes des Sondervermögens „Deutsche Umsiedlungs-Treuhand-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Niederlassung Innsbruck in Liquidation"


Datum:23.11.1972
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 411/1972
Gesetz im Original

Das Gesetz regelt die Verwendung eines Betrages von 1,525 Millionen öS, der im Zuge von Verhandlungen zwischen Österreich und Italien zur Regelung finanzieller und vermögensrechtlicher Fragen (der Vertrag ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Kraft (vgl. BGBl Nr. 635/1973)) als bisher unbekanntes Vermögen der in Konkurs gegangenen "Deutschen Umsiedlungs-Treuhand-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Niederlassung Innsbruck in Liquidation" aufgetaucht ist. Diese Gesellschaft befand sich als sogenanntes Sondervermögen (Deutsches EigentumGemäß einem Beschluss der Potsdamer Konferenz vom 1.8.1945 konnten die Besatzungsmächte das in ihren Zonen befindliche Eigentum des ehemaligen Deutschen Reichs oder deutscher Staatsbürger beanspruchen. Während die Westmächte dieses sogenannte Deutsche Eigentum der Republik Österreich überließen, nahm die Sowjetunion es voll in Anspruch. Das betraf nicht nur die gesamte Erdölindustrie und die Donaudampfschifffahrtsgesellschaft, sondern auch 10% der Industriekapazität, mehr als 150.000 ha Grundbesitz sowie Gewerbe- und Handelsbetriebe. In Österreich wurde die Frage des Deutschen Eigentums erst 1955 mit dem Staatsvertrag von Wien geregelt.) im Sinne des 1. Staatsvertragsdurchführungsgesetzes (vgl. BGBl Nr. 165/1956) im Eigentum der Republik Österreich. Daher veranlasst der Gesetzgeber nun, dass dieses Guthaben unter öffentliche Verwaltung (vgl. BGBl Nr. 100/1953) gestellt wird und in einer Nachtragsverteilung an die damaligen Gläubiger ausbezahlt wird.

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