Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Regelung bestimmter finanzieller und vermögensrechtlicher Fragen samt Anlagen mit Briefwechsel


Datum:26.08.1975
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 451/1975
Gesetz im Original

In dem Vertrag verpflichtet sich die CSSR, Ansprüche der Republik Österreich sowie österreichischer natürlicher und juristischer Personen, die aus der Nationalisierung, Konfiskation oder ähnlichen staatlichen Maßnahmen entstanden sind, "global und endgültig" zu erledigen. Zu diesem Zweck bezahlt die CSSR den Betrag von 1 Milliarde öS. Im Gegenzug verpflichtet sich Österreich, keine Anträge von österreichischen juristischen oder natürlichen Personen zu unterstützen, die Forderungen gegenüber der CSSR erheben.

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Parlamentarische Materialien: