Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 3. Juli 1975 über die Gewährung von Entschädigungen auf Grund des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Regelung bestimmter finanzieller und vermögensrechtlicher Fragen (Entschädigungsgesetz CSSR)


Datum:26.08.1975
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 452/1975
Gesetz im Original

Das Gesetz regelt die Verteilung jener 1 Milliarde öS, die die CSSR für die Entschädigung vermögensrechtlicher Verluste auf ihrem Staatsgebiet an Österreich bezahlt. Ausgeschlossen von einer Entschädigung sind u.a. Vermögenswerte, die auf eine Weise erworben worden sind, welche nach der österreichischen Rechtsordnung eine nichtige Vermögensentziehung (vgl. BGBl Nr. 106/1946) dargestellt hätte, und Ansprüche aus Lieferungen, Leistungen und Forderungen aller Art, die für das ehemalige Deutsche Reich oder im Auftrag desselben, seiner Einrichtungen oder deutscher Personen in der Tschechoslowakei bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges erbracht worden oder entstanden sind, sowie Ansprüche aus Schuldverschreibungen jeglicher Art, die in der Tschechoslowakei emittiert worden sind und auf Reichsmark lauten. Über Ansprüche und Entschädigungen nach diesem Gesetz entscheidet die nach dem Besatzungsschädengesetz (vgl. BGBl Nr. 126/1958) eingerichtete Bundesentschädigungskommission.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Parlamentarische Materialien: