Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen


Datum:04.12.1998
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt I Nr. 181/1998
Gesetz im Original

Das sogenannte KunstrückgabegesetzDas Kunstrückgabegesetz (vgl. BGBl Nr. 117/2009) bildet die Grundlage für die Rückgabe von entzogenen Kunstwerken, die sich im Besitz der Republik Österreich befinden. Die erste Fassung des Gesetzes (vgl. BGBl Nr. 181/1998) wurde infolge der Beschlagnahme von zwei Schiele-Gemälden aus der Sammlung Leopold in New York erlassen. ermöglicht die RückgabeAls Rückgabe ist im strengen Wortsinn der österreichischen Gesetze die Zurückgabe von zwischen 1933 und 1938 entzogenen Vermögenswerten zu verstehen. (Ständestaat, 1. Rückgabegesetz, 2. Rückgabegesetz, 3. Rückgabegesetz) von Kunstgegenständen aus Bundesmuseen bzw. -sammlungen an ihre früheren Eigentümer, wenn diese Kunstgegenstände
a) zwar Gegenstand von Rückstellungsverfahren gewesen sind, aber aufgrund des Ausfuhrverbotsgesetzes (StGBlStaatsgesetzblatt für das Land Österreich, Sammlung österreichischer Bundesgesetze von Mai bis Dezember 1945; danach BGBl Nr. 90/1918) unentgeltlich in das Eigentum des Bundes übergegangen sind,
b) sich zwar rechtmäßig im Eigentum des Bundes befinden, zuvor aber Gegenstand eines Rechtsgeschäftes im Sinne des NichtigkeitsgesetzesDas Nichtigkeitsgesetz (vgl. BGBl Nr. 106/1946) bildete die Basis für die später erlassenen Rückstellungsgesetze. Es erklärte sämtliche Rechtsgeschäfte, die zwischen 1938 und 1945 abgeschlossen worden waren, für ungültig, wenn damit ein Vermögensentzug durchgeführt worden war. (vgl. BGBl Nr. 106/1946) gewesen sind,
c) als herrenloses Gut unentgeltlich in das Eigentum des Bundes übergegangen sind.
Kunstgegenstände, die nicht an ihre ursprünglichen Eigentümer zurückgegeben werden können, weil diese ohne Erben verstorben sind, werden zur Verwertung an den NationalfondsDer Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus ist ein 1995 durch das Nationalfondsgesetz geschaffener Fonds zur Entschädigung von Opfern des Nationalsozialismus. (vgl. BGBl Nr. 432/1995) übergeben, der den Erlös dieser Verwertung den Opfer des Nationalsozialismus zukommen lassen muss.

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Verweis auf diese Norm in:

Parlamentarische Materialien: