Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 15. Juni 1955, betreffend die dienstrechtliche Behandlung von Südtirolern und Kanaltalern im Bereich des öffentlichen Dienstes durch die Republik Österreich


Datum:22.06.1955
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 97/1955
Gesetz im Original

Das Gesetz normiert Begünstigungen für Südtiroler und Kanaltaler, die im öffentlichen Dienst stehen. Südtiroler und Kanaltaler im Sinne dieses Bundesgesetzes sind alle Personen nichtitalienischer Sprachzugehörigkeit, die in den durch den Staatsvertrag von Saint-Germain en Laye v. 10.9.1919 (StGBlStaatsgesetzblatt für das Land Österreich, Sammlung österreichischer Bundesgesetze von Mai bis Dezember 1945; danach BGBl Nr. 303/1920) zu Italien gekommenen Teilen Tirols oder Kärntens heimatberechtigt gewesen, zum Zeitpunkt der deutsch-italienischen Umsiedlungsaktion dort ansässig gewesen und in Durchführung dieser Umsiedlungsaktion abgewandert sind.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Verweis auf diese Norm in:

Parlamentarische Materialien: