Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Kundmachung der Bundesregierung über das Inkrafttreten des § 2b des Bundesgesetzes über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus


Datum:01.03.2001
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt I Nr. 14/2001
Gesetz im Original

Der § 2b des Bundesgesetzes über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des NationalsozialismusDer Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus ist ein 1995 durch das Nationalfondsgesetz geschaffener Fonds zur Entschädigung von Opfern des Nationalsozialismus. tritt mit dem 23.2.2001 in Kraft. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, Zahlungen für Mietrechte, Hausrat usw. zu beantragen.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: