Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 14. Dezember 1949, betreffend Abänderung des Wiedereinstellungsgesetzes vom 4. Juli 1947, B.G.Bl. Nr. 160 (3. Novelle zum Wiedereinstellungsgesetz)


Datum:28.01.1950
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 15/1950
Gesetz im Original

Das Gesetz novelliert die Bestimmung, wonach Personen, die gemäß Wiedereinstellungsgesetz wieder eingestellt worden sind, einen Kündigungsschutz bis zum 31.12.1949 erhalten, dahingehend, dass dieser Kündigungsschutz unter bestimmten Bedingungen bis zum 31.12.1951 ausgedehnt wird. Die Geltungsdauer des Gesetzes wird für Personen, die erst nach dem 30.9.1949 nach Österreich zurückgekehrt sind, bis zum 31.12.1950 verlängert.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Parlamentarische Materialien: