Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Opferfürsorgegesetz geändert werden


Datum:08.03.2002
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt I Nr. 41/2002
Gesetz im Original

Das Gesetz legt fest, dass die im Zusammenhang mit dem Entschädigungsfondsgesetz beschlossenen Novellierungen des OpferfürsorgegesetzesDas Opferfürsorgegesetz (OFG) regelt die Entschädigung von NS-Opfern durch Rentenzahlungen und sonstige finanzielle und Sachleistungen durch die Republik Österreich (vgl. BGBl Nr. 183/1947). Das Gesetz wurde bis in die jüngste Vergangenheit vielfach novelliert. (Opferausweis, Amtsbescheinigung) (Artikel II) sowie des ASVG zugunsten von NS-Opfern am 1.3.2002 in Kraft treten. Ursprünglich ist das Inkrafttreten der Bestimmungen von der Zurückweisung von NS-bezogenen Klagen gegen Österreich bzw. österreichische Unternehmen durch US-Gerichte abhängig gemacht worden.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Parlamentarische Materialien: