Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Anerkennung der Leistungen im österreichischen Widerstand sowie zur abschließenden Beseitigung nationalsozialistischer Unrechtsakte erlassen, das Opferfürsorgegesetz geändert und ein Bundesgesetz, mit dem aus Anlass des 60. Jahrestages der Befreiung Österreichs von der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft eine einmalige Zuwendung (Befreiungs-Erinnerungszuwendung) für Widerstandskämpfer und Opfer der politischen Verfolgung sowie deren Hinterbliebene geschaffen wird (Anerkennungsgesetz 2005)


Datum:10.08.2005
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt I Nr. 86/2005
Gesetz im Original

Das Gesetz hält zunächst in Artikel I fest, dass bereits mit dem Aufhebungs- und Einstellungsgesetz (vgl. StGBl Nr. 48/1945) in Verbindung mit der dazu ergangenen Verordnung (vgl. StGBl Nr. 155/1945) und mit der Befreiungsamnestie (vgl. BGBl Nr. 79/1946) alle Verurteilungen, "die Gerichte, insbesondere Militär-, SS-, Sonder- oder Standgerichte, unter der nationalsozialistischen Herrschaft gegen Österreicher ausgesprochen haben und [die] als Ausdruck typisch nationalsozialistischen Unrechts zu betrachten sind", rückwirkend aufgehoben worden sind. Einer gesonderten, amtswegigen Prüfung und Feststellung bedarf es nicht. Damit wird die Aufhebung der Urteile gegen Wehrmachtsdeserteure festgestellt. Artikel II novelliert das OpferfürsorgegesetzDas Opferfürsorgegesetz (OFG) regelt die Entschädigung von NS-Opfern durch Rentenzahlungen und sonstige finanzielle und Sachleistungen durch die Republik Österreich (vgl. BGBl Nr. 183/1947). Das Gesetz wurde bis in die jüngste Vergangenheit vielfach novelliert. (Opferausweis, Amtsbescheinigung) und nimmt die Gruppe der Wehrmachtsdeserteure sowie die Opfer von Zwangssterilisationen (vgl. RGBl I 1933, S. 529ff) als Begünstigte in das Opferfürsorgegesetz auf. Artikel III schließlich gewährt aus Anlass des 60. Jahrestages der Befreiung Österreichs Inhabern eines Befreiungs-Ehrenzeichens (vgl. BGBl Nr. 79/1976), Begünstigten aus dem Titel des OpferfürsorgegesetzesDas Opferfürsorgegesetz (OFG) regelt die Entschädigung von NS-Opfern durch Rentenzahlungen und sonstige finanzielle und Sachleistungen durch die Republik Österreich (vgl. BGBl Nr. 183/1947). Das Gesetz wurde bis in die jüngste Vergangenheit vielfach novelliert. (Opferausweis, Amtsbescheinigung) sowie aus dem Titel des Kriegsopferversorgungsgesetzes eine einmalige Zuwendung.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

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