Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz, mit dem das Entschädigungsfondsgesetz geändert wird


Datum:13.12.2005
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt I Nr. 142/2005
Gesetz im Original

Das Gesetz legt fest, dass der EntschädigungsfondsDer Allgemeine Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus (AEF) wurde 2001 mit dem Entschädigungsfonds-Gesetz geschaffen und – zur Lösung noch offner Fragen der Entschädigung von Opfern des Nationalsozialismus (Verluste und Schäden, Naturalrestitution) – beim Nationalfonds eingerichtet. "vorläufige Leistungen" an Geschädigte erbringen kann. Diese Leistungen dürfen nur so hoch ausfallen, dass sie die Gesamthöhe aller aus dem Fonds endgültig zu erbringenden Leistungen nicht übersteigen. Zusätzlich wird die Frist für Anträge an die SchiedsinstanzDie Schiedsinstanz wurde durch das Entschädigungsfonds-Gesetz zur Entscheidung über Anträge auf Naturalrestitution geschaffen. des Entschädigungsfonds bis zum 31.12.2006 verlängert.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Parlamentarische Materialien: