Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz, mit dem das Versöhnungsfonds-Gesetz geändert wird


Datum:25.04.2003
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt I Nr. 18/2003
Gesetz im Original

Das Gesetz verlängert die Frist, bis zu welcher Anträge auf eine Zwangsarbeiterentschädigung eingebracht werden können, bis zum 31.12.2003. Die Tätigkeit des VersöhnungsfondsAus dem durch das Versöhnungsfonds-Gesetz (vgl. BGBl I Nr. 74/2000) geschaffenen Versöhnungsfonds erhielten ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des NS-Regimes auf dem Gebiet des heutigen Österreich an freiwilligen Leistungen der Republik Österreich – abhängig von der Art der geleisteten Zwangsarbeit – zwischen öS 20.000 und öS 105.000 zugesprochen. Der Fonds wurde von der Republik Österreich sowie österreichischen Unternehmen mit einer Summe von 6 Mrd. öS ausgestattet. endet mit 31.12.2004.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Parlamentarische Materialien: