Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen geändert wird


Datum:23.11.2009
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt I Nr. 117/2009
Gesetz im Original

Das Gesetz ändert den Titel des Gesetzes aus dem Jahr 1998, der neue Titel lautet: "Bundesgesetz über die RückgabeAls Rückgabe ist im strengen Wortsinn der österreichischen Gesetze die Zurückgabe von zwischen 1933 und 1938 entzogenen Vermögenswerten zu verstehen. (Ständestaat, 1. Rückgabegesetz, 2. Rückgabegesetz, 3. Rückgabegesetz) von Kunstgegenständen und sonstigem beweglichem Kulturgut aus den österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen und aus dem sonstigen Bundeseigentum (KunstrückgabegesetzDas Kunstrückgabegesetz (vgl. BGBl Nr. 117/2009) bildet die Grundlage für die Rückgabe von entzogenen Kunstwerken, die sich im Besitz der Republik Österreich befinden. Die erste Fassung des Gesetzes (vgl. BGBl Nr. 181/1998) wurde infolge der Beschlagnahme von zwei Schiele-Gemälden aus der Sammlung Leopold in New York erlassen. – KRG). Nach dem Gesetz können nun auch Gegenstände, die "zwischen dem 30. Jänner 1933 und dem 8. Mai 1945 in einem Herrschaftsgebiet des Deutschen Reiches außerhalb des Gebietes der heutigen Republik Österreich" Gegenstand eines nichtigen Rechtsgeschäftes (vgl. BGBl Nr. 106/1946) gewesen sind und sich heute im Eigentum der Republik Österreich befinden, beansprucht werden (bisher bezog sich das Gesetz nur auf das Gebiet Österreichs zwischen dem 12.3.1938 und dem 8.5.1945). Das Gesetz bezieht sich nun nicht mehr ausschließlich auf Kunstgegenstände, sondern grundsätzlich auf „bewegliche Kulturgüter“.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Parlamentarische Materialien: