Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 11. Juli 1963, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz abgeändert wird (11. Novelle zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz)


Datum:26.07.1963
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 184/1963
Gesetz im Original

Die Novelle bestimmt, dass alle ehemals aberkannten sowie ruhenden Renten für Begünstigte im Sinne der §§ 500ff ab dem 4.3.1933 nachzubezahlen sind. Zusätzlich wird die Frist, bis zu welcher Anträge eingebracht werden können, bis zum 31.12.1964 verlängert.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Parlamentarische Materialien: