Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Erlaß des Führers über den totalen Kriegseinsatz


Datum:25.07.1944
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1944, S. 161f
Gesetz im Original

Mit dem Erlass wird ein Reichsbeauftragter für den totalen Kriegseinsatz eingesetzt, zu dessen Aufgaben es gehört, ein "Höchstmaß von Kräften" für den Kriegseinsatz freizustellen, indem z.B. "minder kriegswichtige" Betriebe, Unternehmungen und Verwaltungen stillgelegt werden.

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.: