Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung über den Nachweis deutschblütiger Abstammung


Datum:01.08.1940
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1940, S. 1063f
Gesetz im Original

Die Verordnung legt fest, unter welchen Bedingungen der Nachweis der "arischen Abstammung" als erbracht gilt.