Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung über die Schuldenabwicklung im Freimachungsgebiet


Datum:05.07.1940
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1940, S. 947f
Gesetz im Original

Die Verordnung regelt die Stundung von Hypotheken, Grundschulden, Darlehensforderungen und Zinsen von Personen, die in einem Freimachungsgebiet (= freigemachte Teile des Regierungsbezirkes Trier, des Saarlands, der Pfalz und der Stadt Kehl) leben bzw. arbeiten. Nach § 6 Absatz 2 sind Juden und jüdische Unternehmer von den Vergünstigungen der Verordnung ausgenommen.