Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Vierte Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens


Datum:05.05.1944
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1944, S. 116
Gesetz im Original

Aus der Liste der Länder, die als Feinde eingestuft werden, wird Monaco gestrichen.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: