Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens


Datum:17.06.1940
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1940, S. 888
Gesetz im Original

Die Pflicht zur Anmeldung feindlichen Vermögens wird auf monegassisches Vermögen ausgedehnt.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: