Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung zur Durchführung der Fünften Verordnung zum Reichsbürgergesetz


Datum:12.06.1940
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1940, S. 872
Gesetz im Original

Die Verordnung bestimmt, dass jüdische Konsulenten, wie sie die 5. Verordnung zum Reichsbürgergesetz geschaffen hatte, als Verteidiger in Strafsachen zurückgewiesen werden können, wenn dies aus besonderen Gründen, insbesondere mit Rücksicht auf den Gegenstand des Verfahrens, geboten erscheint.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: