Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Fünfte Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes


Datum:28.10.1939
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1939, S. 2118
Gesetz im Original

Mit der Verordnung wird die Reichsrundfunkkammer aufgelöst, ihre "Rechte und Pflichten, soweit sie vermögensrechtlicher Art sind oder auf Verträgen des bürgerlichen Rechts beruhen", werden der Reichs-Rundfunk-Gesellschaft http://m.b.H. übertragen.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: