Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Vierte Durchführungsverordnung zum Gesetz über das Feuerlöschwesen (Organisation der Pflichtfeuerwehr)


Datum:24.10.1939
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1939, S. 2100
Gesetz im Original

§ 7 der Verordnung schließt Juden von der Mitgliedschaft bei der Pflichtfeuerwehr aus. Mischlinge können nicht Vorgesetzte sein.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Verweis auf diese Norm in: